Die Alpenkonvention
Die Alpenkonvention (engl. Alpine Convention) ist ein internationaler Vertrag zwischen den Alpenanrainerstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Lichtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) und der EU für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Alpen.
Die Konvention ist ein Rahmen, der die grundlegenden Prinzipien aller Aktivitäten der Alpenkonvention festlegt und enthält generelle Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum. Sie trat im März 1995 in Kraft.
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Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 3 Forschung und systematische Beobachtung
Artikel 4 Zusammenarbeit im rechtlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Bereich
Artikel 5 Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz)
Artikel 6 Aufgaben der Alpenkonferenz
Artikel 7 Beschlußfassung in der Alpenkonferenz
Artikel 8 Ständiger Ausschuß
Artikel 9 Sekretariat
Artikel 10 Änderungen des Übereinkommens
Artikel 11 Protokolle und ihre Änderung
Artikel 12 Unterzeichnung und Ratifizierung
Artikel 13 Kündigung
Artikel 14 Notifikation